Vorlage - BR-044/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Teileinziehung für die Straße „Blütenberger Weg“, in diesem Fall die Erhöhung der Tonnagebegrenzung von 3,5 t auf 7,5 t. Die beabsichtigte Teileinziehung wird gemäß § 8 Abs. 3 BbgStrG öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit für einwendungen zu geben.
Zudem beschließen die Gemeindevertreter die oben beschriebene Aufstellung der Verkehrszeichen. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird hierfür beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen und bei positiver Bescheidung des Antrages die für seine Umsetzng notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Sachverhalt:
Der Blütenberger Weg in der Gemeinde Britz nach Lichterfelde führend, ist eine ausgebaute Gemeindeverbindungsstraße. Die Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde Britz und der Gemeinde Lichterfelde liegt kurz vor der Bushaltestelle in Blütenberg. Der Blütenberger Weg im Bereich der Gemeinde Britz ist gemäß § 48 Abs. 7 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 2014, öffentlich gewidmet.
Eine Beschränkung einer öffentlich gewidmeten Straße bedarf einer sogenannten Teileinziehung gemäß Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG). Gemäß § 8 Abs. 1 BbgStrG ist die Teileinziehung eine Allgemeinverfügung, durch die die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise (hier: Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht von über 7,5 t) beschränkt wird. Die Teileinziehung erfolgt im Interesse des öffentlichen Wohls und aus Gründen der Sicherheit und Ordnung.
Von Seiten der Gemeinde Schorfheide (aus Lichterfelde kommend) ist die Tonnagebegrenzung auf 7,5 t ausgeschildert. An der Einfahrt aus Britz kommend, steht aktuell das Verkehrszeichen 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“ und Zusatzzeichen 1026-36 „Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei“. Die Verkehrsbehörde des Landkreises Barnim drängt auf eine gemeindeübergreifende, einheitliche und abschließende Beschilderung.
Einem Anheben der Tonnagebegrenzung auf 7,5 t kann aus Sicht des Bauamtes zugestimmt werden, weil, für den Nutzungszeitraum von 30 Jahre ausgehend, die berechnete Achslast auf der Fahrbahn bis zu 10 t betragen kann. Die bisherige Nutzung des Blütenberger Weges nach Instandsetzung beträgt 20 Jahre. Der Nachteil wäre, bei noch mehr zunehmenden Verkehrsaufkommen und höherer Belastung, ist die Abnutzung der Verschleißschicht und der Unterhaltungsaufwand an den Banketten größer.
Ist das Teileinziehungsverfahren abgeschlossen, beabsichtigt das Ordnungsamt eine verkehrsrechtliche Anordnung für das Verkehrszeichen 262-75 „Verbot für Fahrzeuge über angegebener tatsächlicher Masse von 7,5 t“ zu beantragen. Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr soll weiterhin unbeschränkt möglich sein. Zusätzlich ausgenommen sind dann auch die Kraftomnibusse.
Für den Lieferverkehr nach Blütenberg soll hier keine Ausnahme gemacht werden, da Blütenberg ein Ortsteil der gemeinde schorfheide ist und darüber abgewickelt werden kann.
Eventuelle Einwendungen, die in dem Bekanntmachungszeitraum von drei Monaten eingehen können, werden nach Abschluss des Verfahrens der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz durch das Bauamt zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Bauausschuss hat dem in seiner Sitzung am 12.06.2017 zugestimmt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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