Sitzungsdienst

Bürgerinfo - Gemeinde Stahnsdorf

Auszug - Öffnung des Stahnsdorfer Weg für den PKW-Verkehr  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Stahnsdorf - Teil 1 - Fortführung am 25.05.2010 um 18:30 Uhr
TOP: Ö 8.2.10
Gremium: Gemeindevertretung Stahnsdorf Beschlussart: ungeändert
Datum: Do, 06.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 22:43 Anlass: GVS
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Raum 2.05, Gemeindezentrum, Annastraße 3, 14532 Stahnsdorf
10/055 Öffnung des Stahnsdorfer Weg für den PKW-Verkehr
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Vorlage zur Beschlussfassung
Fraktion:Ortsbeirat Güterfelde
Federführend:Ortsbeirat Güterfelde Bearbeiter:Börner, Gabriele

Herr Maelzer verliest den Beschlussvorschlagstext

Herr Maelzer verliest den Beschlussvorschlagstext. Herr Huckshold beantragt im Namen der Fraktion namentliche Abstimmung.

 

21:45 Uhr       Frau Koch ist anwesend. Es sind 23 Abstimmberechtigte anwesend.

 

An der Aussprache beteiligen sich Herr Albers, Herr Huckshold, Herr Martensen, Herr Dr. Lührs, Herr Otto, Frau Staacke – stellt einen Antrag auf Abstimmung zur Sache, Herr Ernst, Herr Wüstenhagen.

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Frau Staacke:

Ja-Stimmen:                   18      Nein- Stimmen: 4          Enthaltungen:                1

Abstimmungsergebnis nach namentlicher Abstimmung (siehe Anlage 3 dieser Niederschrift):

Ja-Stimmen:                   14      Nein- Stimmen: 9          Enthaltungen:                0

Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschließt, während der Sperrung der L 77 im Bereich Güterfelder Damm im Zuge der Baumaßnahme L 40n, den Stahnsdorfer Weg für den PKW-Verkehr zu öffnen

 

Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschließt, während der Sperrung der L 77 im Bereich Güterfelder Damm im Zuge der Baumaßnahme L 40n, den Stahnsdorfer Weg für den PKW-Verkehr zu öffnen.

 

Zur Verhinderung des LKW-Verkehrs ist neben einer entsprechenden Beschilderung eine Betonbarriere anstelle der bisherigen Sperrung zu errichten.

Bemerkung: Aufgrund § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) war kein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

Bemerkung: Aufgrund § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) war kein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis nach namentlicher Abstimmung:

Anwesenheit: 23 von 23 Abstimmberechtigten

Einstimmig / mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen:      14        Nein-Stimmen:  9          Enthaltungen:    0

 

Finanzielle Auswirkungen :

O  Ja

X  Nein

Haushaltsjahr: