Sitzungsdienst

Bürgerinfo - Gemeinde Stahnsdorf

Auszug - Beantragung der Sperrung der Straßen „Alte Trift“, „Jägersteg“, „Stolper Weg“ und „Feldstraße“ im Ortsteil Güterfelde für den LKW – Verkehr durch den Landesbetrieb Straßenwesen  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Stahnsdorf - Teil 1 - Fortführung am 25.05.2010 um 18:30 Uhr
TOP: Ö 8.2.12
Gremium: Gemeindevertretung Stahnsdorf Beschlussart: ungeändert
Datum: Do, 06.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 22:43 Anlass: GVS
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Raum 2.05, Gemeindezentrum, Annastraße 3, 14532 Stahnsdorf
10/058 1.Änderung Beantragung der Sperrung der Straßen „Alte Trift“, „Jägersteg“, „Stolper Weg“ und „Feldstraße“ im Ortsteil Güterfelde für den LKW – Verkehr durch den Landesbetrieb Straßenwesen
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Vorlage zur Beschlussfassung
Fraktion:Ortsbeirat GüterfeldeBezüglich:
10/058
Federführend:Ortsbeirat Güterfelde Beteiligt:BM - KPE
Bearbeiter:Börner, Gabriele   

Herr Maelzer verliest den Beschlussvorschlagstext

Herr Maelzer verliest den Beschlussvorschlagstext. Wortmeldungen zur Aussprache sind nicht feststellbar.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                   23      Nein- Stimmen: 0          Enthaltungen:    0

Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschließt, den Landesbetrieb Straßenwesen Potsdam aufzufordern, für die Straßen „Alte Trift“, „Jägersteg“, „Stolper Weg“ (zwischen Potsdamer Damm und Kurze Birken) und „Feldstraße“ im Ortsteil Güterfelde für die Bauzeit

 

Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschließt, den Landesbetrieb Straßenwesen Potsdam aufzufordern, für die Straßen „Alte Trift“, „Jägersteg“, „Stolper Weg“ (zwischen Potsdamer Damm und Kurze Birken) und „Feldstraße“ im Ortsteil Güterfelde für die Bauzeit der Bauabschnitte Güterfelder Eck und Ortsumfahrung Güterfelde eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung für den LKW-Verkehr zu beantragen.

Bemerkung: Aufgrund § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) war kein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

Bemerkung: Aufgrund § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) war kein Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesenheit: 23 von 23 Abstimmberechtigten

Einstimmig / mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen:      23        Nein-Stimmen:  0          Enthaltungen:    0

 

Finanzielle Auswirkungen :

O  Ja

X  Nein

Haushaltsjahr: