Sitzungsdienst

Bürgerinfo - Gemeinde Stahnsdorf

Drucksache - B-12/027  

 
 
Betreff: Antrag zur Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Vorlage zur Beschlussfassung
Fraktion:CDU
Federführend:Fraktion CDU Bearbeiter:Börner, Gabriele
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stahnsdorf Entscheidung
23.02.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Stahnsdorf zurückgezogen   

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschließt

 

§ 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Stahnsdorf wird gestrichen und wie folgt ersetzt.

Der Hauptverwaltungsbeamte der Gemeinde Stahnsdorf vertritt gemäß § 97 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Gemeinde Stahnsdorf in der Gesellschafterversammlung des jeweiligen  kommunalen Unternehmens.

Die Gemeindevertretung bestätigt mindestens vier Wochen vor einer Gesellschafterversammlung die Tagesordnung des jeweiligen kommunalen Unternehmens und kann den Vertretern der Gemeinde in diesem Organ Richtlinien und Weisungen erteilen.

Weiterhin entsendet die Gemeindevertretung je ein Mitglied der Fraktionen in die Gesellschafterversammlung. Diese haben ein aktives Rede- und Antragsrecht, sind aber nicht stimmberechtigt.