Einberufung einer Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist nach § 34 BbgKV i.V.m. §2 Abs. 3 der Geschäftsordung der Gemeindevertretung Britz - Eilbedürftigkeit ist gegeben, auf Grund der bestehenden Vakanz der Jugendarbeit in den amtsangehörigen Gemeinden. Die fortführung der Jugendarbneit der Jugendarbeit soll zum 01.03.2020 erfolgen.
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Britz ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Britz und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
27.01.2020 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Britz ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Britz und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.