Einberufung einer Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist nach § 34 BbgKVerf i.V.m. § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Parsteinsee - Eilbedürftigkeit ist gegeben, aufgrund der bestehenden Vakanz der Jugendarbeit in den amtsangehörigen Gemeiden. Die Fortführung der Jugendarbeit soll zum 01.03.2020 erfolgen.
Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Parsteinsee ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Parsteinsee und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
29.01.2020 - Gemeindevertretung Parsteinsee
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Parsteinsee ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Parsteinsee und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.