Tagesordnung - Stadtverordnetenversammlung Oderberg

 
 
Bezeichnung: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Datum: Mi, 13.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 04.03.2020  
OD/004/2020  
Ö 5  
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Vorstellung des Jugendarbeiters      
Ö 5.2  
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen und Freizeit an der ehemaligen Augusta-Mühle" (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
OD-032/2020  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung eines

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen und Freizeit an der ehemaligen Augusta-Mühle"    gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Oderberg,

Flur 8, Flurstücke 777 und 780.

Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden

Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließen.

 

 

 

 

 

   
    13.05.2020 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
    Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen und Freizeit an der ehemaligen Augusta-Mühle" gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Oderberg, Flur 8, Flurstücke 777 und 780.

Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

13

13

0

0

0

 

Ö 5.3  
Sanierung Sporthalle Vergabe Bauleistungen Entwässerung und Abdichtung (Einreicher: Amtsdirektor)     OD-033/2020  
Ö 5.4  
Containerstandort Parkplatz Schwedter Straße (Einreicher: Amtsdirektor)  
OD-034/2020  
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 04.03.2020    
N 8     Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 9.1     Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Flurstück 580/0.0, 581/0.0 und 583/0.0 (tlw.), alle in der Flur 3 in der Gemarkung Oderberg (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   OD-029/2020  
N 9.2     Verkauf des Flurstückes 188/2.0 der Flur 3 in der Gemarkung Oderberg (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   OD-031/2020  
N 10     Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung