Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage „Dorfstraße“, die die Verbindung zwischen Dorfstraße und Kirchstraße darstellt, grundhaft auszubauen. Gleichzeitig wird in diesem Bereich eine neue Haltestelle für den öffentlichen ÖPNV errichtet.
Die im Sachverhalt beschriebene Planungsvariante des Planungsbüros Dipl.-Ing. Uwe Nerreter aus 17268 Boitzenburger Land wird bestätigt. Das Planungsbüro wird mit der stufenweisen Fortführung der Planungsleistungen bis zur vollständigen Umsetzung der Baumaßnahme (LP 4 – 9) beauftragt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
Die Deckung der sich aufgrund der Kostenschätzung des Planungsbüros bzw. nach einer erfolgten Ausschreibung der Bauleistungen ergebenen Mehrkosten erfolgt durch die in den Jahren 2019 und 2020 angesparten Mehrbelastungsausgleichpauschalen nach dem Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen i.V.m. der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (StraMaV).
29.03.2021 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage „Dorfstraße“, die die Verbindung zwischen Dorfstraße und Kirchstraße darstellt, grundhaft auszubauen. Gleichzeitig wird in diesem Bereich eine neue Haltestelle für den öffentlichen ÖPNV errichtet.
Die im Sachverhalt beschriebene Planungsvariante des Planungsbüros Dipl.-Ing. Uwe Nerreter aus 17268 Boitzenburger Land wird bestätigt. Das Planungsbüro wird mit der stufenweisen Fortführung der Planungsleistungen bis zur vollständigen Umsetzung der Baumaßnahme (LP 4 – 9) beauftragt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
Die Deckung der sich aufgrund der Kostenschätzung des Planungsbüros bzw. nach einer erfolgten Ausschreibung der Bauleistungen ergebenen Mehrkosten erfolgt durch die in den Jahren 2019 und 2020 angesparten Mehrbelastungsausgleichpauschalen nach dem Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen i.V.m. der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (StraMaV).
Verkauf einer ca. 200 m² großen Teilfläche aus den Flurstücken 1104/0.0 und 1223/0.0 der Flur 3 in der Gemarkung Britz (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Verkauf einer ca. 465 m² großen Teilfläche aus den Flurstücken 1104/0.0 und 1223/0.0 der Flur 3 in der Gemarkung Britz (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)