Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Liepe an die Stadt Oderberg entsprechend der Anlage 1.
17.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Liepe an die Stadt Oderberg entsprechend der Anlage 1.