Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Änderung der Anlage 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Vertrages unverändert.
03.06.2021 - Amtsausschuss
Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Änderung der Anlage 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Vertrages unverändert.