Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt in Abänderung des Beschlusses CH-65/2021 die Änderung des Zuwendungszeckes für das Haushaltsjahr 2021.
30.09.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt in Abänderung des Beschlusses CH-65/2021 die Änderung des Zuwendungszeckes für das Haushaltsjahr 2021.