Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen oder vor Ort ein Testnachweis (Schnelltest) zu erbringen. Planen Sie ggf. mehr Zeit ein. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar
Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
14.12.2021 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
27.01.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.