„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Stadtverordneten der Stadt Oderberg billigen die Planzeichnung des Vorentwurfes des
Flächennutzungsplanes in der Fassung von März 2022 als Grundlage für die Erarbeitung der Begründung zur Vorbereitung der frühzeitigen Offenlage und Beteilung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
30.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordneten der Stadt Oderberg billigen die Planzeichnung des Vorentwurfes des
Flächennutzungsplanes in der Fassung von März 2022 als Grundlage für die Erarbeitung der Begründung zur Vorbereitung der frühzeitigen Offenlage und Beteilung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)_Bauvoranfrage: Nutzungsänderung eines Einfamilienwohnhauses von dauerndem Wohnen in Vermietung als Ferienhaus für zwei Nutzungseinheiten (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Voranfrage: Errichtung eines Funktionsgebäudes in Verbindung mit Geländeregulierung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)