Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die Satzung der Stadt Oderberg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Oderberg (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 OD-050/2022.
14.09.2022 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.5 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die Satzung der Stadt Oderberg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Oderberg (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 OD-050/2022 mit folgender Änderung unter § 7 Abs. 3:
„… werden auf maximal 10 Doppelplakate je Wahlvorschlagsträger begrenzt“.