Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2023.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 180.000 EUR festgesetzt.
19.01.2023 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2023.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 180.000 EUR festgesetzt.