Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt für das Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit derStadt Oderberg, die Zahlung des erhöhtenPersonalkostenzuschusses sowie der erhöhten Geschäftsführungskosten.
11.10.2023 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt für das Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg, die Zahlung des erhöhtenPersonalkostenzuschusses sowie der erhöhten Geschäftsführungskosten.