Die Gemeindevertretung Chorin beschließt den Abschluss eines II. Nachtrages zum Nutzungsvertrag mit der SG Brodowiner 63 e.V. über die Sportanlage Brodowiner Dorfstraße 61 im Ortsteil Brodowin einschließlich dem darauf befindlichen multifunktionalen Dorfgemeinschaftshaus mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2024.
Gewährung von Leitungsrechten zu Lasten kommunaler Grundstücke - Gemarkungen Buchholz, Chorin, Golzow, und Senftenhütte (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2)