Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 81.844,40 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 58.024,43 EUR.
07.02.2023 - Gemeindevertretung Liepe
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 81.844,40 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 58.024,43 EUR.