Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung imHaushaltsjahr 2022 zu entlasten.
16.05.2024 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2022 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
9
6
5
1
0
0
Herr Matthes bedankt sich auch im Namen der Kollegen.