Die Gemeindevertretung Chorin beschließt den als Anlage beigefügten Besitzüberlassungsvertrag zum Kloster Chorin zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde Chorin.
16.04.2024 - Werkausschuss Chorin
Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt den als Anlage beigefügten Besitzüberlassungsvertrag zum Kloster Chorin zwischen dem Land Brandenburg und der Gemeinde Chorin.
Empfehlung desWerkausschusses
Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem vorliegenden Entwurf des Besitzüberlassungsvertrages zuzustimmen.