Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gewährt dem Amtsdirektor auf Grundlage des § 6 BbgKomBesV in Verbindung mit § 6 der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 160Euro.
01.08.2024 - Amtsausschuss
Ö 8.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gewährt dem Amtsdirektor auf Grundlage des § 6 BbgKomBesV in Verbindung mit § 6 der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 160Euro.