Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Satzung für die Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“.
20.11.2014 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.1 - an Verwaltung zurück verwiesen
19.02.2015 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.3 - an Verwaltung zurück verwiesen
21.05.2015 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.3 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Satzung für die Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ mit folgender Änderung:
Für die „Schöpfwerke“ soll keine Verwaltungsgebühr erhoben werden, sowie die zusätzliche Gebühr für „Höhe“ und „Bruch“ soll entfallen.