Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Instandsetzung des Gehwegs an der Ortsdurchfahrt der L237 (Heegermühler Straße) in den Abschnitten 0+000.000 bis 0+162.368 sowie 0+766.426 bis 1+050.000 auf Grundlage der durch das Ingenieurbüro ASPHALTA vom 14.01.2015 erarbeiteten Vorplanung.
30.03.2015 - Gemeindevertretung Britz
Ö 5.2 - abgelehnt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Instandsetzung des Gehwegs an der Ortsdurchfahrt der L237 (Heegermühler Straße) in den Abschnitten 0+000.000 bis 0+162.368 sowie 0+766.426 bis 1+050.000 auf Grundlage der durch das Ingenieurbüro ASPHALTA vom 14.01.2015 erarbeiteten Vorplanung.
Genehmigung einer im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Britz getroffenen Eilentscheidung des Amtsdirektors (Einreicher: Frau Astrid Gohlke)