Beschluss:
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt
1) den vorgelegten Kriterienkatalog für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) als verbindliche Grundlage für zukünftige Bauleitplanverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplans, mit folgenden Festlegungen:
a) PV-FFA werden bis zu einer Größe von [25 - 35 Hektar] zugelassen.
b) Der Abstand zur Wohnbebauung muss grundsätzlich [100 m] betragen.
c) PV-FFA müssen durch einen [ 6 m] breiten Sichtschutz in das Landschaftsbild integriert werden.
2) die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederfinow in einer Bürgerversammlung über die beabsichtigte Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen auf Ackerflächen und die von der Gemeinde hierfür festgelegten Kriterien zu informieren, eine Ortsbegehung für interessierte Bürgerinnen und Bürger anzubieten sowie eine Bürgerbefragung nach § 13 BbgKVerf durchzuführen.
3) das Ergebnis der Bürgerbefragung politisch umzusetzen, sofern mindestens 30 der Wahlberechtigten an der Befragung teilnehmen und mehr als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen (ohne Enthaltung) sich für oder gegen die Errichtung von PV-FFA auf Grundlage des vorgelegten Kriterienkatalogs aussprechen.