Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin. Der Jahresfehlbetrag von 3.387,20 € des Wirtschaftsjahres 2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
01.03.2017 - Werkausschuss Chorin
Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen
30.03.2017 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin. Der Jahresfehlbetrag von 3.387,20 € des Wirtschaftsjahres 2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen.