Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKverf) der Rahmen der Kassenkredite auf 520.000 EUR festgesetzt.