Die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 auf der Grundlage der Vorgaben für die Inhalte eines Jahresabschlusses (Anlage 1) und nach dem Terminplan für die Erstellung der Jahresabschlüsse im Amt Britz-Chorin-Oderberg (Anlage 2) wird beschlossen.
21.12.2017 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 auf der Grundlage der Vorgaben für die Inhalte eines Jahresabschlusses (Anlage 1) und nach dem Terminplan für die Erstellung der Jahresabschlüsse im Amt Britz-Chorin-Oderberg (Anlage 2) wird beschlossen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Umbau und Nutzungsänderung mit Stall zum Einfamilienhaus sowie Neubau einer Zaunanlage zum Flurstück 161 (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)