Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt:
1)Den seit 2002 wirksamen Gemeinsamen Flächennutungeplant der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich der ehemaligen Eisengießerei Britz zu ändern. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der Anlage 1 dargestellt. Ein Teil der Gewerbebaufläche soll mit Änderung des FNP in eine Bauflächendarstellung mit gemischter Nutzung und Wohnbauflächennutzunge umgewandelt werden.
2)Die Planungskosten der Änderung des Flächennutzungsplanes sind durch den Vor-habenträger des aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ zu tragen.
15.01.2018 - Bauausschuss Britz
Ö 8.3 - zur Kenntnis genommen
26.02.2018 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt:
1)Den seit 2002 wirksamen Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich der ehemaligen Eisengießerei Britz zu ändern. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der Anlage 1 dargestellt. Ein Teil der Gewerbebaufläche soll mit Änderung des FNP in eine Bauflächendarstellung mit gemischter Nutzung und Wohnbauflächennutzung umgewandelt werden.
2)Die Planungskosten der Änderung des Flächennutzungsplanes sind durch den Vor-habenträger des aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ zu tragen.