Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die »Erste Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung« entsprechend der Anlage 1.
11.07.2018 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die »Erste Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung« entsprechend der Anlage 1.
Verkauf von unvermessenen Teilflächen aus den Flurstücken 96/0.0 und 97/0.0 sowie das Flurstück 580/0.0 der Flur 3, in der Gemarkung Oderberg, mit einer Größe von ca. 984 m² (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)