Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Eberswalde, des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der diesem Amt angehörenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage 1). Die Gemeinde Britz soll auch dann beitreten, wenn nicht alle in der Vereinbarung genannten beitretenden Gemeinden die Vereinbarung abschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, den Amtsdirektor für den Abschluss der Vereinbarung von dem Verbot des Insichgeschäfts zu befreien.
04.03.2019 - Finanzausschuss Britz
Ö 9.1 - zurückgestellt BESCHLUSS: BR-014/2019
25.03.2019 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Eberswalde, des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der diesem Amt angehörenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage 1). Die Gemeinde Britz soll auch dann beitreten, wenn nicht alle in der Vereinbarung genannten beitretenden Gemeinden die Vereinbarung abschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, den Amtsdirektor für den Abschluss der Vereinbarung von dem Verbot des Insichgeschäfts zu befreien.