Tagesordnung - Stadtverordnetenversammlung Oderberg

 
 
Bezeichnung: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Datum: Mi, 08.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 13.03.2019  
OD/003/2019  
Ö 5     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Wahrnehmung der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Stadt, Zustimmung zum Abschluss einer Grundsatz- und Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals und zur Gründung eines Zweckverbandes (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: Projektplan)  
OD-038/2019  
    VORLAGE
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1. Zu den Aufgaben der Stadt gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Stadt ist sich ihrer Verantwortung für die Region Finowkanal bewusst und will die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal auf der Grundlage des Projektplanes (Anlage) auch weiterhin freiwillig wahrnehmen.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer Grundsatz- und einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals grundsätzlich zu.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung die ausverhandelte Grundsatz- und die Finanzierungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Gründung eines Zweckverbandes, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll, grundsätzlich zu. Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgestimmte und genehmigungsfähige Verbandssatzung zur Gründung eines Zweckverbandes vorzulegen, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

4. Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich dazu, dass der Teilabschnitt Langer Trödel zur Region Finowkanal gehört und eine sinnvolle touristische Entwicklung und effiziente Betriebsführung auf Dauer nur möglich sind, wenn dem Zweckverband auch die Betriebsführung und Unterhaltung für die Schleuse Zerpenschleuse und die für ihren Betrieb notwendigen Bauwerke übertragen werden. Über den Zeitpunkt der Übertragung soll der Zweckverband nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 entscheiden. Dazu soll der Zweckverband so rechtzeitig Verhandlungen mit den beteiligten Partnern aufnehmen, dass eine Übertragung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 möglich ist. Mit den Verhandlungen ist spätestens ein Jahr vor geplanter Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 zu beginnen.

 

5. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 3, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneter, erforderlicher und zweckmäßiger Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    08.05.2019 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
    Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu den Aufgaben der Stadt gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Stadt ist sich ihrer Verantwortung für die Region Finowkanal bewusst und will die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal auf der Grundlage des Projektplanes (Anlage) auch weiterhin freiwillig wahrnehmen.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer Grundsatz- und einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals grundsätzlich zu.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung die ausverhandelte Grundsatz- und die Finanzierungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Gründung eines Zweckverbandes, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll, grundsätzlich zu. Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgestimmte und genehmigungsfähige Verbandssatzung zur Gründung eines Zweckverbandes vorzulegen, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

4. Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich dazu, dass der Teilabschnitt Langer Trödel zur Region Finowkanal gehört und eine sinnvolle touristische Entwicklung und effiziente Betriebsführung auf Dauer nur möglich sind, wenn dem Zweckverband auch die Betriebsführung und Unterhaltung für die Schleuse Zerpenschleuse und die für ihren Betrieb notwendigen Bauwerke übertragen werden. Über den Zeitpunkt der Übertragung soll der Zweckverband nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 entscheiden. Dazu soll der Zweckverband so rechtzeitig Verhandlungen mit den beteiligten Partnern aufnehmen, dass eine Übertragung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 möglich ist. Mit den Verhandlungen ist spätestens ein Jahr vor geplanter Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 zu beginnen.

 

5. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 3, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneter, erforderlicher und zweckmäßiger Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0

 

Frau Hähnel bedankt sich bei Herrn Kurth für seine Ausführungen.

Herr Kurth verlässt die Sitzung (19:50 Uhr).

Ö 5.2  
Sachstandsinformation zur Straßenbeleuchtung      
Ö 5.3  
Qualitätsrundwanderweg im Barnin - Gütesiegel "Qualitätsweg Wanderbares Deutschland" (Einreicher: Amtsdirektor)  
OD-030/2019  
Ö 5.4  
Überlassung einer ca. 2.683 m² großen Teilfläche aus dem Flurstück 340/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Neuendorf an das Amt Britz-Chorin-Oderberg (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
OD-035/2019  
Ö 5.5  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2019 (Einreicher: Amtsdirektor)  
OD-024/2019  
Ö 5.6  
Mitveranstalter der Stadt Oderberg beim "Tag der offenen Höfe"      
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 13.03.2019    
N 8     Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 9.1     Verkauf einer ca. 970 m² großen Flurstücksteilfläche aus dem Flurstück 387/1.0, der Flur 8 in der Gemarkung Oderberg (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   OD-026/2019  
N 9.2     Verkauf des Flurstückes 318/0.0 der Flur 8 in der Gemarkung Oderberg mit einer Größe von 610 m² (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)   OD-028/2019  
N 9.3     Schaffung von Parkraum im Bereich "Angermünder Straße"/ "Brodowiner Straße" (Einreicher: Amtsdirektor)   OD-029/2019  
N 9.4     Gewährung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für das Flurstück 263/0.0 der Flur 4 in der Gemarkung Oderberg zur dinglichen Sicherung der grundstücksbezogenen Leitungsrechte der E.DIS Netz GmbH (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   OD-031/2019  
N 9.5     Aufhebung des Beschlusses OD-044/2018 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   OD-032/2019  
N 9.6     Verkauf des Flurstückes 495/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Oderberg, 69 m² (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   OD-033/2019  
N 9.7     Teilhabechancengesetz - Sporthalle (Einreicher: Amtsdirektor)   OD-036/2019  
N 9.8     Teilhabechancengesetz - Museum (Einreicher: Amtsdirektor)   OD-037/2019  
N 10     Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung