Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Weiterer Umgang mit dem am 07.05./ 15.06.2004 geschlossenen Pachtvertrag über eine Teilfläche aus dem Fl.: 6-309/0.0 in der Gemarkung Lunow (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)