Auszug - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ehemaliges Amt Britz-Chorin im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug Beitrittsbeschluss
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Es wird Rederecht für Frau Müssig – ibe – erteilt.
Frau Müssig: Die v. g. 3. Änderung des Flächennutzungplanes wurde nach Beschluss durch die Gemeindevertretung beim Landkreis Barnim beantragt. Sie wurde unter 2 Maßgaben durch die Höhere Verwaltungsbehörde erteilt. Diese Maßgaben wurden jetzt eingearbeitet und müssen ebenfalls durch die Gemeindevertretung beschlossen werden (Beitritt zum Beschluss).
Frau Müssig verlässt die Sitzung um 19.25 Uhr.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Beitritt zu den Maßgaben aus dem Bescheid über die Genehmigung vom 03.08.2017 Akt.-Z.: 61/G-04/17 zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Britz-Chorin. Gemäß der Maßgabe ist in die Planzeichnung die Lage des Geltungsbereiches der 3. Änderung im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin darzustellen. Des Weiteren ist die Begründung um die Notwendigkeit der Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in eine Sondergebietsfläche zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Veröffentlichung der Genehmigung erfolgt im Amtsblatt für den Monat Oktober 2017. |
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