Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses
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Herr Kappes bemängelt den Grünschnitt des Friedhofes. Die letzte Begehung habe vor 12 Monaten stattgefunden. Es sei jetzt aber alles in Ordnung, merkt der Bürgermeister an. Es wird angeregt einen Papierkorb rechts vom Eingang des Friedhofes anzubringen, denn es liegen immer mal Taschentücher und Blumenpapier rum.
Das Straßenschild in der Eberswalder Straße/Ecke Heegermühler Straße fehlt seit 13.11.2017 morgens.
Herr Brettin: Es stehe jeden Abend ein Abschleppwagen im Kreuzungsbereich Ecke Dorfstraße. Der Bereich ist dann schwer einzusehen. Desweiteren merkt er an, dass bei Baumaßnahmen die Gehwege durch Baufahrzeuge und Baumaterial verstellt werden. Information zum widerrechtlichen Parken von Baufahrzeugen auf der nächsten Gemeindevertretung wurde angeregt
Herr Gersdorf möchte die Schutznotwendigkeit in der Heegermühler Straße (Ortsausgang linke Seite) in Richtung Eberswalde geklärt haben. Aufstellung einer Leitplanke vor den Vorfluters am Straßenschacht. Gab es eine Anfrage beim Landesstraßenamt?
Die Begrenzungslinien am Hasenpfuhl (Straße zum Fleischwerk) sind vergangenes Jahr entfernt worden und nun hat keiner mehr eine Orientierung. Die umgefahrene Lampe am Fleischwerk wird jedenfalls in den nächsten Tagen durch die Fa. Brendel wieder aufgestellt, merkt Frau Lüdecke an.
Desweiteren sollen die defekten Laternen spätestens nächste Woche wieder funktionieren, so Frau Lüdecke, die Leiterin der Bauamtes im Rathaus Britz
Herr Guse hat mit Frau Regling vom örtlichen Kleingartenverein gesprochen, denn diese ist an den alten Spielgeräten vom Spielplatz interessiert. Die neuen Spielgeräte werden lt. Frau Lüdecke in der kommenden Wochen geliefert.
Frau Lüdecke: Die Baumaßnahmen an der Kita laufen ordnungsgemäß und fristgerecht.
Herr Guse möchte zur Entscheidungsfindung bei Bauanträgen jetzt immer eine Flurkarte vom Bauamt übergeben kriegen, weil sich herausstellte, dass es Defizite bei der Flurflächenaufteilung gibt.
Laut Herrn Bürgermeister Guse gehören die Zuwegungen zur Kirche der Gemeinde und der Kirche nur das Land 10 Meter um die Kirche drum herum. Es soll eine vertragliche Regelung geben in welchem Umkreis die jeweiligen Eigentümer für die Bewirtschaftung zuständig sind. Soll eventuell Thema der nächsten GV sein. |
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