Auszug - Hausordnungen der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
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Aufgrund der Nachfrage von Frau Gersdorf in der letzten Schulausschusssitzung zu den widersprüchlichen Regelungen zu den Öffnungs- und Schließzeiten in den Kindertagesstätten der Gemeinde sollte auf der heutigen Sitzung noch einmal zu den Hausordnungen dieser Einrichtungen diskutiert werden.
Herr Wrana führt zunächst aus, dass im Zuge der Satzungserarbeitung auch die Hausordnungen für die Kindereinrichtungen (Kita und Hort) angepasst werden müssen. Die Hausordnungen sind aber nicht Bestandteil der Nutzungssatzungen, sondern sollen, um flexibler zu sein, separat durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Die Entwürfe zu den Hausordnungen werden neue Regelungen zu den Öffnungs- und Schließzeiten (4-wöchige Schließzeit der Einrichtung) beinhalten.
Eine Diskussion zu den Schließzeiten und deren Länge soll erst in der Sitzung des Sozialausschusses am 20.11.2017 erfolgen.
Frau Kurz erläutert die Verfahrensweise der Kita zu den Schließzeiten über die Weihnachtsfeiertage und an Brückentagen (frühzeitige Abfrage der Urlaubszeiten bei den Eltern und Verweis auf die Schließzeiten, um den Urlaub des Kita-Personals planen zu können). Sie plädiert dafür, diese Schließzeiten (plus zwei zusätzliche Tage für Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen) auch in Zukunft so beizubehalten. Eine generelle Schließzeit von 4 Wochen wird von beiden Kindereinrichtungen der Gemeinde abgelehnt, da 98 % der Eltern der in den Einrichtungen betreuten Kinder berufstätig sind. Außerdem ist das Vorhandensein von Schließzeiten in einer Einrichtung wichtiges Kriterium der Elternschaft bei der Auswahl einer Betreuungseinrichtung.
Herr Guse merkt an, dass es Überlegungen gibt, zu den Schließzeiten nur eine Einrichtung zu schließen und die Betreuung der Kinder in der anderen Einrichtung abzusichern, um Einsparungen bei den Betriebskosten zu erzielen.
Frau Marten und Frau Kurz stimmen dieser Verfahrensweise zu und sehen grundsätzlich keine Hindernisse bei der Schließung einer Einrichtung, wenn zu Jahresbeginn die entsprechenden Abstimmungen dazu erfolgen.
Dieser Verfahrensweise stehen auch die Betriebserlaubnisse der Einrichtungen nicht entgegen. Das Hauptamt hat dazu schon eine entsprechende Stellungnahme des Landesjugendamtes (Frau Brück) vorzuliegen.
Frau Stiegler erläutert in diesem Zusammenhang noch einmal den Werdegang bis zum Erlass der neuen Kita-Satzungen. Sie verweist dabei auch auf die Berechnung der Kita-Beiträge. Der Höchstbetrag pro Kita-Platz wurde auf 11 Monate berechnet. Das beinhaltet eine Schließzeit von einem Monat in jeder Einrichtung, die jedoch nicht in beiden Einrichtungen gleichzeitig erfolgen muss. Sollte sich die Gemeindevertretung nun gegen eine Schließzeit in den Einrichtungen aussprechen, muss in der Folge die Kita-Satzung wieder geändert werden. Das ist, auch aufgrund der erforderlichen Beteiligung des Landkreises Barnim, bis zum 1.1.2018 nicht möglich. Aus diesem Grund ist zunächst die geltende Satzung anzuwenden.
Der Schulausschuss spricht sich einstimmig für den Antrag von Frau Gersdorf aus, die Öffnungs- und Schließzeiten der Kindereinrichtungen der Gemeinde in der Gemeindevertretung zu thematisieren. Sollte die Gemeindevertretung zu einer Beitragserhebung von 12 Monaten zurückkehren wollen, um somit die Notwendigkeit der Schließung der Einrichtungen von jährlich vier Wochenabzuschaffen, muss die Kostenbeitragssatzung überarbeitet und neu in Kraft gesetzt werden (Ziel des Inkrafttretens ab 2019).
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