Auszug - Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für Reparaturmaßnahmen an den Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
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Die Vorsitzende erklärt, dass aufgrund der fehlenden Straßenbeleuchtungen viele Anfragen bei Ihr eingehen. Zum Beispiel wegen der Schulstraße-Ecke Stolzenhagener Straße –Ecke Ziegeleiweg. Dort fehlt das Leuchtmittel. Die Straßenbeleuchtung in der Bauernstraße muss repariert werden, sodass der Lichtkegel bis mindestens zum ehemaligen Pfarrhaus geht. An dieser Stelle müsste eine komplett neue Beleuchtungseinheit aufgestellt werden, aber jetzt muss vorerst provisorisch für einen helleren Weg gesorgt werden. Oder es muss bei der ehemaligen Schule eine Leuchte dazu kommen. Die Vorsitzende will diesbezüglich Kontakt zum Bauamt aufnehmen. Bei Herrn Langer steht ein verfaulter Lichtmast. Sollte dieser noch funktionstüchtig sein, könnte man auch dort eine neue Leuchte anbringen. Herr Bartz regt an, dass beim Denkmal auch noch Kabel im Boden vorhanden ist, so dass auch dort eine Beleuchtungseinheit installiert werden könnte. Herr Hagendorf stimmt dem zu. Frau Schiwek erklärt, dass am Görberg ebenfalls eine nicht funktionierende Straßenlampe steht. Allgemein wird darauf hingewiesen, dass vor der Schulstraße 1 wieder ein Leuchtmittel eingebaut werden müsste. Die Vorsitzende erklärt, dass eine Umwidmung von Haushaltsmitteln erfolgen muss um im Dorf für Licht zu sorgen. In Bezug auf die nicht richtig funktionierende Leuchte, die von Frau Schiwek angesprochen wurde, sagt sie, dass dies auch an der Tanne liegt die immer in die Hochleitung schlägt. Es muss in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob besagte Tanne gefällt werden kann. Frau Schiwek weist aber zusätzlich noch auf die alten Schalter im Trafo-Häuschen hin. Herr Püschel erklärt, dass wenn jetzt eine Umwidmung des Geldes erfolgt, dieses Geld aber im nächsten Jahr wieder für die Bewirtschaftung der Regeneinläufe zur Verfügung stehen muss.
Die Vorsitzende trägt den Beschlussvorschlag vor.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen genehmigt die Erhöhung des Haushaltsansatzes des Produktsachkontos 5410201-61601-5221000 (Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen) um 7.000 EUR. Die Deckung erfolgt aus nicht verbrauchten Mitteln des Produktsachkontos 5410101-61601-5221000 (Straßenunterhaltung).
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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