Auszug - Wahlprüfungsentscheidung
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Frau Göcke wies darauf hin, dass das auf der Internet-Seite des Amtes veröffentlichte vorläufige Wahlergebnis vom endgültigen zahlenmäßig in der Summe abweicht.
Die Verwaltung wird das prüfen. Auf die zu treffende Entscheidung hat dies aber keinen Einfluss.
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis
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