Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2018

 
 
Gemeindevertretung Parsteinsee
TOP: Ö 6.3
Gremium: Gemeindevertretung Parsteinsee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Gemeindezentrum Parstein
Ort: Gemeindezentrum Parstein, Angermünder Straße 5, 16248 Parsteinsee
PS-029/2017 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Gohlke erläutert den Haushaltsplan von 2018 von der Gemeinde Parsteinsee. Herr Silberbach hat einige Fragen zum Haushaltsplan, die von Frau Gohlke umgehend beantwortet werden.

Herr Otto verliest den Beschlussvorschlag und es kommt zur Abstimmung.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird nach § 76 BbgKVerf der Höchtsbetrag der Kassenkredite auf 130.000 EUR festgesetzt.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

7

7

0

0

0

 


  Beschluss: 04.12.2017 Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 12.04.2018 realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Astrid Gohlke  
Termin: 18.12.2017 Status: 12.04.2018
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Der Landrat des Landkreises Barnim nahm als allgemeine untere Landesbehörde am 26.02.2018 (PE im Amt 09.02.2018) Stellung zur vorgelegten Haushaltssatzung und deren Anlagen.

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Teile. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die konsumtive Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen (also für Instandhaltungen) nicht der Regelfall sein darf.

Die Amtsverwaltung ist aufgefordert, bis zum 28.03.2018 eine Übersicht über die konkrete Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung (rückwirkend)  zum Nachweis der Verfügbarkeit vorzulegen.

Die geforderte Übersicht würde der Kommunalaufsicht am 12.04.2018 per Email übersandt.