Auszug - Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012-2017

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05
LI-042/2017 Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012-2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes informiert, dass das Prozedere mit dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt sowie der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim abgestimmt wurde. Die Anlagenbuchhaltung wird 1 zu 1 geprüft. Bei der Geschäftsbuchhaltung kann das Verfahren etwas aufgelockert werden.

In absehbarer Zeit wird das MIK zur Entschuldung der Gemeinde Liepe nochmals konsultiert. Herr Matthes erläutert die Anlage 1 und 2 und beantwortet weitere Fragen der Gemeindevertreter.

 

Herr Manzke bittet darum, Güter in der Eröffnungsbilanz nicht zu hoch zu bewerten. Die Bewertung begleitet die Gemeinde dann über mehrere Jahre.

 

Herr Matthes erklärt, dass 4 Jahre nach der Erstellung der Eröffnungsbilanz Korrekturen möglich sind. Das Straßenkataster wird auf den Weg gebracht.


Beschluss:

Die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 auf der Grundlage der Vorgaben für die Inhalte eines Jahresabschlusses (Anlage 1) und nach dem Terminplan für die Erstellung der Jahresabschlüsse im Amt Britz-Chorin-Oderberg (Anlage 2) wird beschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 05.12.2017 Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen
Termin 19.12.2017 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Astrid Gohlke  
Termin: 19.12.2017 Status: (offen)
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Der Beschluss wird aktuell  umgesetzt. Der Jahresabschluss 2012 für die Gemeinde LIepe liegt in vereinfachter Fassung vor.