Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Amtsausschuss
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Matthes informiert über das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg, das die Kita-Satzung der Stadt Rathenow für rechtsunwirksam erklärt hat, da sich die Berechnung der Elternbeiträge auf das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg bezieht und bei der Kalkulation mit kalkulatorischen Zinsen gerechnet wurde. Von diesen Problemen sind die Kita-Satzungen des Amtes und der Gemeinden nicht betroffen.

 

Er berichtet über die Änderungen im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg. Wenn von der neuen Regelung, also dass die Gemeinden wieder eigene Vertreter für den ZWA bestimmen, kein Gebrauch gemacht wird, gilt die bisherige Regelung weiter (d. h., der Amtsdirektor vertritt die Gemeinden im ZWA). Es gibt hier also keinen dringenden Handlungsbedarf.

 

Der Amtsdirektor informiert weiter, dass das bisherige Duale System am 31. Dezember 2017 endet und über die Verfahrensweise neu entschieden wird. Es wird überlegt, von den gelben Säcken auf ein Tonnensystem zu wechseln und die Frage ist, wie die Gemeinden sich dazu positionieren. In der Folge wird über Vor- und Nachteile der beiden Varianten diskutiert und es stellt sich z. B. die Frage ob die Änderungen nur Privathaushalte betreffen oder auch Firmen und Gewerbetreibende. Der Amtsdirektor schlägt, das Schreiben der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft einzuscannen und den Mitgliedern des Amtsausschusses zu übersenden. Eine Rückmeldung in dieser Angelegenheit muss bis zum 31. Dezember 2017 erfolgen.

 

Herr Matthes erinnert an die Bereitstellung von insgesamt zwei Millionen Euro für investive Maßnahmen in den Gemeinden des Amtes. Diese Mittel werden nach Einwohnerzahl an die einzelnen Gemeinden ausgereicht und es werden Prioritätenlisten benötigt. Diese werden dann für die Anträge beim LAG Barnim e. V. benötigt. Dazu sollen die Bürgermeister Vorschläge unterbreiten, Ansprechpartner im Amt ist der Amtsdirektor bzw. das Bauamt.