Auszug - Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012-2017
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Herr Matthes erläutert, dass bis zum Jahr 2021 fünfzig Jahresabschlüsse zu erstellen sind. Angesichts dieser Problematik wurde bei einem Treffen beim Landkreis, an dem die Amtsverwaltung und die Firma IPM teilnahmen festgelegt, dass für die Jahresabschlüsse bis 2016 vereinfachte Abschlüsse zu erstellen sind. Diese vereinfachten Jahresabschlüsse enthalten eine stark verkürzte Form des Rechenschaftsberichtes und der Schwerpunkt soll auf die Anlagenbuchhaltung gelegt werden. Diese Verfahrensweise ist durchaus mit Risiken verbunden, deshalb sollen die Beschlussfassungen über die Jahresrechnungen später auch nur eine eingeschränkte Entlastung des Amtsdirektors vorsehen. Um aber überhaupt vorwärts zu kommen, bitte Herr Matthes um Zustimmung zu dieser Verfahrensweise. Perspektivisch muss verhindert werden, dass erneut so viele unerledigte Jahresabschlüsse auflaufen. Beschluss:
Die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 auf der Grundlage der Vorgaben für die Inhalte eines Jahresabschlusses (Anlage 1) und nach dem Terminplan für die Erstellung der Jahresabschlüsse im Amt Britz-Chorin-Oderberg (Anlage 2) wird beschlossen. Abstimmungsergebnis
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