Auszug - Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2011
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Gohlke entschuldigt den Amtsdirektor für die heutige Sitzung. Er nimmt an der Gemeindevertretersitzung in Liepe teil, die zur gleichen Zeit tagt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Chorin im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |