Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)
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Frau Buse informiert, dass sich die jetzige Satzung vom 09.07.2008 in § 6 auf die Brandenburgische Bauordnung bezieht. Da diese aber seit 19.05.2016 in einer neuen Fassung in Kraft getreten ist, ist der Bezug auf § 6 nicht mehr anwendbar. Daher ist eine neue Straßenbaubeitragssatzung erforderlich.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung) in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
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