Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)

 
 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-005/2018 Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Buse informiert, dass sich die jetzige Satzung vom 09.07.2008 in § 6 auf die Brandenburgische Bauordnung bezieht. Da diese aber seit 19.05.2016 in einer neuen Fassung in Kraft getreten ist, ist der Bezug auf § 6 nicht mehr anwendbar. Daher ist eine neue Straßenbaubeitragssatzung erforderlich.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung) in der vorliegenden Fassung.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

6

6

6