Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)
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Herr Polster: Die Straßenausbaubeitragssatzung muss aufgrund von Gesetzesänderungen angepasst und damit neu beschlossen werden. Der HFA befürwortet Zustimmung.
In diesem Zusammenhang macht Herr Dr. Engel nochmals auf den unhaltbaren Zustand der Triftstraße im OT Chorin aufmerksam. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung) in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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