Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.7
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-005/2018 Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Polster: Die Straßenausbaubeitragssatzung muss aufgrund von Gesetzesänderungen angepasst und damit neu beschlossen werden.

Der HFA befürwortet Zustimmung.

 

In diesem Zusammenhang macht Herr Dr. Engel nochmals auf den unhaltbaren Zustand der Triftstraße im OT Chorin aufmerksam.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung) in der vorliegenden Fassung.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 25.01.2018 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termingerecht am 08.02.2018 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Aileen Buse  
Termin: 08.02.2018 Status: 08.02.2018
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: