Auszug - Wahlprüfungsentscheidung
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Frau Gohlke: Die Wahlprüfungsentscheidung ist durch die Gemeindevertretung zu treffen. Ein Wahleinspruch liegt nicht vor.
Herr Otto fordert zur Abstimmung über die Beschlussvorlage PS-013/2014 auf. Beschluss: Die Gemeindevertretung stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis
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