Auszug - Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012-2017
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Herr Dr. Gollner erklärt, dass bisher rechtswidrige Haushaltsabschlüsse vorliegen. Was hat die Verwaltung bisher falsch gemacht?
Herr Matthes erklärt, dass er die Vergangenheit nicht beurteilen kann. Zukünftig werden aber rechtskonforme, saubere und gesetzliche Jahresabschlüsse erstellt werden.
Herr Dr. Gollner ergänzt, dass das Innenministerium informiert ist.
Frau Fürst erkundigt sich, ob der Jahresabschluss 2017 auch im vereinfachten erstellt wird?
Herr Matthes erklärt, dass der Jahresabschluss 2017 ordentlich erstellt wird. Die eingeplanten 6.000 € sind für die Prüfungsberichte eingeplant. Beschluss: Die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 auf der Grundlage der Vorgaben für die Inhalte eines Jahresabschlusses (Anlage 1) und nach dem Terminplan für die Erstellung der Jahresabschlüsse im Amt Britz-Chorin-Oderberg (Anlage 2) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: Der Jahresabschluss 2012 wurde auf der Grundlage des Beschusses in verkürzter Form erstellt und dem RGPA am 16.03.2018 übergeben. Der Abschluss wird der GV zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2012 und die Entlastung ist erst nach Vorlage des geprüften Abschlusses 2017 vorgesehen. Die Jahresabschlüsse 2013 bis 2016 wurden inzwischen ebenfalls im vereinfachten Verfahren erstellt und zur Prüfung bereitgestellt. Die Abschlüsse 2012 und 2013 wurden der Gemeindevertretung zur Information vorgelegt. Die Abschlüsse 2014 bis 2016 werden zur Sitzung am 09.05.2019 vorgelegt. Am 15.10.2018 hat der Landtag des Landes Brandenburg das Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene und das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunlaer Jahresabschlüsse beschlossen. |
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