Auszug - Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.8
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-006/2018 Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Dr. Engel: An dem vorliegenden Entwurf des Jahresabschlusses 2016 für den Eigenbetrieb Kloster Chorin  hat sich nichts geändert.

Der Werksausschuss bittet um Zustimmung.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin. Der Jahresfehlbetrag von 2.351,87 € des Wirtschaftsjahres 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 25.01.2018 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 08.02.2018 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung: Kloster Chorin  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 08.02.2018 Status: (offen)
Auftrag: