Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsgemäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsänträge zur Tagesordnung

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 08.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow

Herr Dr. Gollner erklärt, dass er die Sitzung nicht eröffnen wird. Die Tagesordnung ist nicht rechtmäßig und daher kann die Sitzung nicht stattfindet.

 

Herr Matthes schlägt vor, nach § 7 der Geschäftsordnung zu verfahren und die Tagesordnung zu erweitern. Im Nachgang wird dann geprüft, ob die Verfahrensweise rechtmäßig ist.

 

Herr Dr. Gollner stimmt unter Protest zu. Er verweist jedoch auf die Zuständigkeit der Verwaltung für die ordnungsgemäße Ladung und Erstellung der Tagesordnung. Weiterhin ist der Hinweis zu beachten, dass der TOP 6.3 (alte Tagesordnung) nicht im nicht-öffentlichen Teil zu behandeln ist, sondern im öffentlichen Teil.

 

Der Tagesordnungspunkt „Abschluss eines Besitzüberlassungsvertrages über das Krafthaus am Schiffshebewerk“ wird erst auf der nächsten Sitzung behandelt.

 

Es folgt eine Abstimmung über die Erweiterung der Tagesordnung: (Ja : 6 / Nein : 1 / Enthaltung : 0)

 

Herr Dr. Gollner erklärt wiederholt, dass er die Sitzung unter Protest fortführen wird. Weiterhin sollte der Tagesordnungspunkt 3. 2 (alte Tagesordnung) „Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeine Niederfinow für das Haushaltsjahr 2018“ nicht behandelt werden, da erneut Austauschblätter erst kurz vor der Sitzung von der Verwaltung zur Verfügung gestellt und somit ein kompletter Haushalt vorgelegt wurde. Die Mitglieder der Gemeindevertretung hatten einfach nicht die Möglichkeit sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen. Die Unterlagen für notwendige Beschlüsse müssen vollständig sein. Er moniert die seit Jahren durchgeführte katastrophale Verfahrensweise.


Herr Matthes schlägt vor, dass beim Tagesordnungspunkt darüber entschieden und nicht im Vorfeld bereits eine Verschiebung beschlossen werden sollte.

 

Die Gemeindevertretung wird beim Tagesordnungspunkt über die weitere Verfahrensweise diskutieren.