Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Niederfinow für das Haushaltsjahr 2018
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Herr Matthes möchte kurz auf den gereichten Fragenkatalog eingehen. Eine schriftliche Beantwortung ist aus zeitlichen Gründen bislang nicht möglich gewesen. Herr Dr. Gollner bemerkt, dass er den Haushaltsplanentwurf nicht verstehe und er sich wünscht, dass die Verwaltung weitere Fragen zum Haushalt erörtert. Frau Gohlke erklärt, dass bei der Informationsveranstaltung am 02.02.2018 zum Haushalt, der Haushaltsplan der Gemeinde Niederfinow erläutert wurde und auch auftretende Fragen beantwortet worden seien. Sie erklärt sich jedoch gern bereit, weitere Fragen zu beantworten. Diesbezüglich erklärt sie, dass der Entwurf auf Grundlage der Bedarfsanalyse, den Vergleichswerten aus Vorjahren unter Berücksichtigung von Überschüssen aus Vorjahren erarbeitet wurde. Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits von der Kommunalaufsicht geprüft und ist beschlussfähig. Sie führt weiter aus, dass der Stellenplan nachgereicht wurde. Der Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen, es besteht ein Fehlbedarf in Höhe von ca. 83 T€ und wird durch Überschüsse aus Vorjahren gedeckt.
Seit 2014 trägt die Gemeinde Niederfinow Verantwortung für das Krafthaus.
Erträge 2014: 2,0 T€ Erträge 2015:12,0 T€ Erträge 2016:11,7 T€ Erträge 2017:12,5 T€ Erträge Plan 2018:12,5 T€
Der Zuschuss des Landkreises in Höhe von 10 T€ wurde 2015 – 2017 gewährt.
Fehlbeträge/ Zuschussbedarf: 201418,0 T€ 2015 8,9 T€ 2016 3,8 T€ 201719,7 T€ 2018 voraussichtlich33,0 T€ (aufgrund von Personalkosten)
Es ist davon auszugehen, dass der Zuschuss des Landkreises auch 2018 gewährt wird.
Herr Dr. Gollner fordert in diesem Zusammenhang Akteneinsicht in die Fördermittelanträge Krafthaus. Dies sichert der Amtsdirektor zu.
Herr Butzkies stellt den Antrag, die 40 T€ für Gutachten aus dem Haushalt zu streichen. Über den Antrag wurde mit 3 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen. Letztlich soll der Titel geändert werden: 10 T€ für Rechtsgutachten/fachliches Gutachten „Lieper Schleuse“ 27 T€ allgemeine Rechtsanwaltskosten.
Auf Anfrage teilt Frau Gohlke mit, dass Mittel für Repräsentationen „Klockowhaus“ im Haushalt veranschlagt wurden. Auch stehen Mittel für Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen zur Verfügung. Wenn weitere Bedarfe hinzukommen, ist eine Deckung aus Überschüssen aus Vorjahren möglich. Letztlich wird dafür plädiert, dass 1 T€ für Aufwendungen „Internet“ und 2 T€ für Aufwendungen „Öffentlichkeitsarbeit“ im Haushalt veranschlagt werden.
Herr Dr. Gollner fragt an, wie der Fehlbedarf zu Stande kommt. Maßgebliche Aufwandskomponenten wie 50 T€ für Instandhaltung Wohnungsbestand und 40 T€ Sachverständigen- und Gerichtskosten benennt die Kämmerin, Frau Gohlke, in diesem Zusammenhang.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 mit folgenden Änderungen: 1.1110100Allgemeine Rechtsberatung27.000 €S. 54 2.1110100Internet 1.000 €S. 54 1110100Öffentlichkeitsarbeit 3.000 €S. 54 3.54101005431030 Gemeindestraßen Sachverständigen- und Gerichtskostenneu:10.000 €S. 113. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 180.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Namentliche Abstimmung beantragt und zugestimmt: Herr Thomas Siebke- ja Herr Benjamin Buchwald - ja Herr Renè Otremba- ja Herr Moritz Springer- ja Frau Peggy Fürst- ja Herr Klaus Butzkies- nein Herr Dr. Günther Gollner- nein
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Haushaltsstazung 2018, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthielt, wurde zusammen mit ihren Anlagen dem Landrat des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde vorgelegt. Dieser nahm am 20.03.2018 Stellung. Weil der Ausgleich des Ergebnishaushaltes nur durch Entnahme der Ersatzdeckungsmittel möglich ist, wird die Haushaltssituation als angespannt bewertet.
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