Auszug - Quartalsweise Berichterstattung zum Stand des Haushaltsvollzugs
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Herr Kindermann nimmt die Information zur Kenntnis, fragt ob die Produktaufschlüsselung auch digital möglich ist.
Herr Matthes versichert, dass es sicherlich möglich sei, quartalsmäßig ein Teil (Seite 1-3) in Papierform und den Rest digital als Informationsvorlage in die Gemeindevertretung zu geben.
Herr Püschel kümmert sich um einen Termin in der Amtsverwaltung, um sich über Informa informieren zu lassen.
Die Gemeindevertretung ist einstimmig dafür (7/8) Beschluss: Die Amtsverwaltung wird auf der Grundlage des § 29 der KomHKV Bbg beauftragt, jeweils mit Stand Quartalsende bis zum 5. Werktag des Folgemonats über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die erste Berichterstattung erfolgte zum Ende des I. Quartals mit der Informationsvorlage HO-015/2018 IV zur Sitzung der GV am 19.04.2018. |
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